Getreu dem Motto „Vertrag kommt von vertragen“ finden Sie hier unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - „Apartmenthaus-zur-Müritz“

Vermieter: Rüdiger Krohn, Goethestraße 53, 17192 Waren Müritz

1. Anreise / Abreise

Anreise ab 14:00 Uhr und Abreise bis 10:00 Uhr. Die An- und Abreisezeiten können je nach Vermietungssituation auch individuell vereinbart werden.
Eine Überziehung der Abreisezeit ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter von mehr als einer Stunde berechtigt den Vermieter zur Berechnung einer weiteren Übernachtung. Sollten die Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, ohne sich beim Vermieter gemeldet zu haben, gilt der Vertrag als vom den Mietern gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann ab sofort frei über das Objekt verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt nicht. Ausnahmen hiervon liegen im Ermessen des Vermieters.

2. Sonderwünsche und Nebenabreden

sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der Zusage durch den Vermieter. Haustiere sind nicht erlaubt.

3. Bezahlung / Gastaufnahmevertrag

Mit der Bestätigungsmail des Vermieters über den Eingang der üblichen Anzahlung von 100 € auf das Konto des Vermieters kommt ein Gastaufnahmevertrag zustande. Die Anzahlung ist innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Reservierungszusage des Vermieters fällig.
Bei verspätetem Geldeingang der Anzahlung ist der Vermieter berechtigt, von der Reservierung zurückzutreten und neuzuvermieten.
Nebenkosten für Endreinigung, WLAN, PKW-Stellplatz, Strom, Wasser und Abfall werden nicht erhoben. Auf Wunsch der Mieter kann für einen einmalig Pauschalpreis je Person ein Wäschepaket (Bettwäsche bezogen + Duschtuch + Handtuch) dazugebucht werden.
Gemäß Satzung ist der Vermieter verpflichtet, im Auftrag der Stadt Waren die Kurabgabe zu kassieren und bei der Stadtverwaltung abzurechnen. Die Mieter erhalten eine Kurkarte und Zahlungsquittung. Die Satzung definiert auch den von der Kurabgabe befreiten Personenkreis (z.B. Aufenthalt aus beruflichen Gründen).
Die Saisonzeiten vom „Apartmenthaus zur Müritz“ weichen von denen zur Kurabgabe an die Stadt ab.
Es gelten jeweils die auf der Hompage des Vermieters angegebenen aktuellen Preise und Saisonzeiten.

4. Rücktritt

Die Mieter können jederzeit vom Gastaufnahmevertrag zurücktreten. Der Rücktritt erfolgt in der Regel schriftlich.
Bis 6 Wochen vor Beginn der Belegungszeit kann der Vertrag durch die Mieter ohne Begründung storniert werden. Mit fristgerechtem Eingang der Stornierung entfällt der Anspruch des Vermieters auf die Mietzahlung. Ausgenommen hiervon ist die Anzahlung. Es liegt im Ermessen des Vermieters die Anzahlung einzubehalten, den Betrag zurückzuerstatten oder einen Gutschein anzubieten.
Treten die Mieter innerhalb der 6 Wochen vor Belegungsbeginn vom Gastaufnahmevertrag zurück oder reisen nicht an, so bleiben sie verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt.
Kann die von den Mietern nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung anderweitig vergeben werden, so entfällt die Verpflichtung zur Bezahlung ganz oder teilweise entsprechend der ersatzweisen Vergabe. In diesem Fall ist die Auslastung der Homepage des Vermieters zu entnehmen.

5. Pflichten des Mieters

Die Mieter verpflichten sich, die Mietgegenstände (Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden in der Ferienwohnung und / oder an dessen Inventar auftreten, sind die Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei dem Vermieter anzuzeigen.
Ansprüche aus Beanstandungen der Mieter, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung beim Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind die Mieter verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetag sind alle persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

6. Datenschutz

Die Mieter erklären sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihnen abgeschlossenen Gastaufnahmevertrages notwendige Daten über ihre Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

7. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch mögliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Urlauberfahrräder ist ausgeschlossen. Die Mieter sind verpflichtet, die Betriebs– und Verkehrssicherheit vor Fahrtantritt zu prüfen. Bei festgestellten Mängeln ist die Nutzung untersagt und der Vermieter zu informieren.
Die An- und Abreise der Mieter erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haften die Mieter in vollem Umfang.

8. Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.